Maximale Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld verdoppelt
Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert.
Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert.
Betriebe im Baugewerbe oder im Garten- und Landschaftsbau stehen in den Wintermonaten regelmäßig vor der Herausforderung, wetterbedingt nicht durchgängig arbeiten zu können.