Sozialversicherungsbeiträge: So werden sie berechnet

Für Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer:innen aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus erzielen, müssen in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Unternehmen sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen – sowohl den Arbeitnehmer:innen- als auch den Arbeitgeber:innen-Anteil.
Entscheidend ist die richtige Beurteilung des erzielten Arbeitsentgelts.
Denn: Entstehen bei der Berechnung Fehler, können Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern. Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber verjähren frühestens vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit.

Es gibt viele Fragen und Fallkonstellationen, Fragen, mit denen sich Unternehmen auseinandersetzen müssen:
Wie werden Sozialversicherungsbeiträge grundlegend berechnet, welche Sonderregelungen gelten für Geringverdiener, was bedeutet die Märzklausel? Was ist mit Sonderzahlungen oder Zeiten ohne Arbeitsentgelt? Sind Arbeitnehmer:innen- und Arbeitgeber:innen-Anteile immer gleich groß?

Wo findest du Informationen zur richtigen Berechnung?

Mit der Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen beauftragt sind die Träger der Deutschen Rentenversicherung.

Um Problemen und Fehlern bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in den Unternehmen vorzubeugen, stellt die Deutsche Rentenversicherung als Unterstützung für Arbeitgeber:innen zum Thema die Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Beiträge“ bereit.
Hier findest du grundlegende und umfangreiche Informationen dazu, wie die Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts berechnet werden. Auf diese Weise können Fehler, die später zu Prüfbeanstandungen führen, bereits im Vorfeld vermieden werden.
Vorgehensweise und die Berechnungsgrundlagen werden anhand vieler Beispiele erläutert, sodass die Vorgänge gut nachvollziehbar sind.
Wichtige Begriffe sind im laufenden Text mit blauer Schrift gekennzeichnet. Sie werden zum Teil am Rand mit dem gleichen oder einem ähnlichen Begriff wiederholt.
Ein Entgeltkatalog am Ende dieser Broschüre listet häufig vorkommende Entgeltarten auf und hilft dir, diese aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht richtig zu bewerten.
Die Broschüre ist zudem umfassend verlinkt. So können alle genannten Paragraphen, BSG-Urteile, Ausgaben der Zeitschrift „summa summarum“ oder andere spannende und weiterführende Inhalte mit einem Klick erreicht werden.

Hinweis

Die Deutsche Rentenversicherung stellt weitere Handreichungen für Unternehmen mit Informationen rund um die Versicherungspflicht und -freiheit der verschiedensten Personengruppen zur Verfügung, die jährlich überarbeitet werden:

Alle Broschüren werden jährlich aktualisiert.

Weitere Artikel

Siegerfoto Ludwig-Bölkow-Technologiepreis 2025

Ideenwettbewerb „Inspired 2026“: Kreative Zukunftsideen in Neubrandenburg ausgezeichnet

Weiterlesen
de:hub Pitch Night 2026 Startup Pitch vor Publikum in Event-Location

de:hub Pitch Night 2026: Große Chance für Tech-Start-ups

Weiterlesen

Fachkundige Stellungnahme für ein Existenzgründungsvorhaben?

Weiterlesen

Digital Logistics Award 2026

Weiterlesen
Gruppenfoto mit Teilnehmerinnen, Jury und Organisator:innen des Female Founders Contest Mecklenburg-Vorpommern 2026 vor einer Bühne mit Event-Logo in der IHK zu Schwerin

Female Founders Contest: Gründerinnen überzeugen beim Halbfinale in Schwerin

Weiterlesen
vier Senioren und Senioren blicken erfreut gemeinsam auf ein Handy

SENovation-Award 2026

Weiterlesen
Seite 1 von 109

Noch nicht ganz auf Kurs oder fehlt der passende Ankerpunkt?

Dann einfach Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen dabei, den richtigen Weg durch die Gründungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Kontakt aufnehmen
Nach oben scrollen