Was müssen Handwerker auf ihren Rechnungen nachweisen, wenn Stundenlohn vereinbart war?

Wenn ein Stundenlohn für eine Handwerksleistung vereinbart wurde, musst du als Handwerker:in bestimmte Angaben auf deiner Rechnung machen, um den Anforderungen des deutschen Rechts zu entsprechen.
Dies dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit für den Kunden.

Was sind die unbedingt notwendigen Angaben?

Die wesentlichen Punkte, die auf einer Rechnung, die auf Stundenlohn basiert, ausgewiesen werden müssen, sind:

  1. Erbrachte Leistungen: Eine genaue Beschreibung der durchgeführten Arbeiten muss enthalten sein. Dies sollte detailliert genug sein, damit der Kunde nachvollziehen kann, welche Tätigkeiten im Rahmen der vereinbarten Leistung erbracht wurden.
  2. Arbeitszeit: Die tatsächlich geleisteten Stunden müssen genau aufgelistet werden. Dies bedeutet, dass die genaue Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden sowie das Datum und die Uhrzeit, an denen die Arbeiten durchgeführt wurden, aufgeführt sein sollten.
  3. Stundenverrechnungssatz: Der vereinbarte Stundenlohn muss klar und deutlich angegeben werden. Dieser Satz sollte für den Kunden bzw. die Kundin erkennbar sein.
  4. Berechneter Gesamtbetrag: Die Anzahl der geleisteten Stunden multipliziert mit dem Stundenverrechnungssatz ergibt den Betrag, der für die Arbeitsleistung berechnet wird. Dieser Gesamtbetrag sollte auf der Rechnung ebenfalls klar erkennbar sein.
  5. Zusätzliche Kosten: Falls Materialkosten oder andere zusätzliche Kosten (wie Anfahrtskosten) anfallen, müssen diese ebenfalls detailliert auf der Rechnung ausgewiesen werden.
  6. Mehrwertsteuer: Der Rechnungsbetrag muss die Mehrwertsteuer enthalten und diese sollte separat ausgewiesen werden, damit der Brutto- und Nettobetrag klar ersichtlich sind.
    Zahlst du aufgrund der Kleinunternehmerregelung laut § 19 UStG keine Umsatzsteuer, solltest du auch das vermerken.

Diese Angaben sind erforderlich, um eine korrekte und nachvollziehbare Rechnung auszustellen und ermöglichen Kunden, die erbrachte Leistung und die daraus resultierenden Kosten nachzuvollziehen.

Und wenn Kunden die Abrechnung nicht anerkennen wollen?

Ist eine Bezahlung nach Stundenlohn vereinbart, kommt es immer wieder zum Streit darüber, wie detailliert die Abrechnung sein muss.
Dazu hat z. B. der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 01.02.2023, Az. VII ZR 882/21 u. a. folgende Aussage getroffen:
„Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Unternehmer zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs im Ausgangspunkt nur darlegen und gegebenenfalls beweisen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.
Demgegenüber setzt die schlüssige Abrechnung eines Stundenlohnvertrags grundsätzlich keine Differenzierung in der Art voraus, dass die abgerechneten Arbeitsstunden einzelnen Tätigkeiten zugeordnet und/oder nach zeitlichen Abschnitten aufgeschlüsselt werden.“

Das bedeutet also für dich, dass nicht für jede abgerechnete Stunde jede einzelne Tätigkeit dargelegt werden muss. Du musst nur darlegen und gegebenenfalls beweisen, wie viele Stunden für die Erbringung der Leistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.

Wenn du noch mehr darüber wissen willst, wie eine korrekte Rechnung aussehen muss, lies mal in unserem Beitrag „Wie erstellst du eine korrekte Rechnung?“ nach.

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